E-Vignette immer beliebter – kommt das Ende der Klebevariante?
Immer weniger Menschen in der Schweiz möchten sich mit dem Aufkleben und Entfernen der Vignette befassen. Die Zahlen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bestätigen dies: «Die E-Vignette für das Jahr 2024 wurde bisher über 3,5 Millionen Mal gekauft. Wir gehen davon aus, dass der Anteil E-Vignetten im Jahr 2024 rund 40 Prozent betragen dürfte», so das BAZG auf Nachfrage von STREETLIFE.
Vorteile überzeugen
Die E-Vignette bringt viele Vorteile mit sich und kostet ebenfalls 40 Franken. Und sie hat einen weiteren grossen Pluspunkt: Sie ist an das Kontrollschild statt an das Fahrzeug gebunden, was den Erwerb einer neuen Vignette bei Wechselnummern oder einem Fahrzeugwechsel überflüssig macht. Das BAZG erwartet, dass der Anteil an E-Vignetten weiter steigen wird, «sobald sich die Vorteile weiter herumsprechen.»
Klebevariante ist vorerst weiter im Angebot
Wird die Klebevignette also bald abgeschafft? Das dürfte laut BAZG noch etwas dauern: «Erst wenn der Anteil der Klebevignetten weniger als 10 Prozent aller verkauften Klebevignetten und E-Vignetten ausmacht, werden sie gemäss Nationalstrassenabgabegesetz (Artikel 19a) abgeschafft.»
Häufige Fehlkäufe
Ab dem 1. Dezember 2024 kann bereits die Vignette für 2025 erworben werden. Hier macht die Behörde auf einen wichtigen Punkt aufmerksam: Käuferinnen und Käufer sollten unbedingt darauf achten, dass sie bei der Eingabe die richtige Jahreszahl eingeben.
Denn auch die aktuelle Vignette 2024 kann im Dezember noch bezogen werden, was in der Vergangenheit zu Fehlkäufen führte. «Ab August 2023 kam es tatsächlich öfters vor, dass Interessierte, die eine E-Vignette für 2024 kaufen wollten, trotz klarer Kennzeichnung im Webshop noch eine E-Vignette für 2023 gekauft haben», so das BAZG. Bisher galt hier eine Kulanzlösungen. Doch ein Jahr nach Einführung der E-Vignette ist das jetzt nicht mehr der Fall.
Es komme zudem auch relativ oft vor, dass die Kontrollschildnummer falsch eingegeben würde, obwohl sie beim Kauf sogar zweimal abgefragt wird. «Hier haben wir bereits einige Optimierungen getroffen. So können Käuferinnen und Käufer aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein das Kontrollschild einmalig direkt im Webshop korrigieren. Bei ausländischen Kontrollschildern können Tippfehler innerhalb von 24 Stunden ebenfalls direkt im Webshop korrigiert werden», erläutert das BAZG.
Ist eine Korrektur im Webshop nicht mehr möglich, beispielsweise weil das Ticket nicht mehr sichtbar ist, kann eine Änderung über ein Kontaktformular beantragt werden. Das BAZG prüft weitere Verbesserungen.