EU-Bestimmungen – Diese Regeln gelten künftig bei Campern
Das Reisen im Wohnmobil ist immer eine Frage des Gewichts. Bei viel Gepäck und einer längeren Reise zählt jedes Gramm auf der Waage. Der Grund: Bis jetzt gilt ein maximales Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Ab 2028 soll sich das ändern. Dann dürfen Besitzer eines Führerscheins der Kategorie B Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren – vorausgesetzt, der Führerausweis besteht seit mindestens zwei Jahren. Diese neue Regelung soll das Reisen mit dem Camper erleichtern. In einigen Ländern kann jedoch ein Zusatztraining oder eine kleine Prüfung erforderlich sein.
Die Schweiz übernimmt die EU-Regelung
Die Erweiterung des zulässigen Gesamtgewichts war ursprünglich nur für alternative Antriebe geplant – aus Sorge vor Missbrauch durch gewerbliche Kleintransporter. Nach intensiven Gesprächen setzte sich aber durch, dass alle Wohnmobile unabhängig vom Antrieb profitieren sollen.
Auch in der Schweiz wird die neue EU-Regelung übernommen. Ob eine zusätzliche Fahrprüfung nötig sein wird, ist noch unklar. Branchenvertreter sprechen sich für eine einfache Lösung wie eine kurze Testfahrt aus. Der Vorteil: Wohnmobile mit 4,25 Tonnen sind stabiler und sicherer – mit verstärkten Achsen, besserer Federung und stärkeren Bremsen. Überladene Fahrzeuge gehören damit bald der Vergangenheit an.
Zulassungspflicht bleibt bestehen
Wer sein Fahrzeug auf das neue Maximalgewicht aufrüsten möchte, braucht weiterhin eine offizielle Genehmigung. Einfach mehr beladen, ohne technische Anpassung, ist nicht erlaubt. Die neue Regelung ersetzt also nicht die bestehenden Vorschriften zur Fahrzeugzulassung.
Rückkehr der Gasprüfung in Deutschland
Ab dem 19. Juni 2025 wird in Deutschland die Gasprüfung für Wohnmobile mit Flüssiggasanlagen wieder verpflichtend. Alle zwei Jahre muss die Anlage überprüft werden. In der Schweiz gilt diese Pflicht bereits seit 2017 – dort erfolgt die Kontrolle alle drei Jahre und ist im Fahrzeugausweis vermerkt. Für Schweizer Camper ändert sich somit wenig.
Fahrtenschreiberpflicht bei schweren Gespannen
Seit Januar 2025 gilt in der EU: Wohnmobile mit Anhängern über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen einen digitalen Fahrtenschreiber haben. In der Schweiz betrifft dies Freizeitfahrzeuge nicht, sofern mindestens 75 % des Innenraums dem Wohnen dienen. Komplikationen im Ausland sind jedoch nicht auszuschliessen, da dort strengere Auslegungen möglich sind.