Im Stau auf der Autobahn – darf man aussteigen?
Hitze, quengelnde Kinder oder einfach Nervosität – ein Stau auf der Autobahn stellt die Geduld auf die Probe. Dennoch darf das Fahrzeug nicht verlassen werden, auch wenn sich über Minuten oder Stunden kein Rad bewegt. Laut Verkehrsrecht ist die Autobahn kein Ort für Fussgänger.
„Autobahnen und Autostrassen sind ausschliesslich dem motorisierten Verkehr vorbehalten“, erklärt der Touring Club Schweiz (TCS). Die Verkehrsfläche zu betreten, bleibt verboten – egal ob der Verkehr fliesst oder nicht.
Was das Gesetz sagt
Artikel 2 der Schweizer Verkehrsregelverordnung (VRV) definiert klar, dass Autobahnen und Autostrassen nur für Motorfahrzeuge gedacht sind. Daraus ergibt sich: Fussgänger haben dort nichts zu suchen, auch nicht im Stau.
Wer sich dennoch ausserhalb seines Fahrzeugs aufhält, verstösst gegen die Verkehrsregeln und riskiert eine Ordnungsbusse. Je nach Situation – etwa bei Gefährdung anderer – kann das Verhalten auch strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr gewertet werden.
Die unterschätzte Gefahr
Neben rechtlichen Konsequenzen spielt auch die Sicherheit eine entscheidende Rolle. Selbst wenn der Verkehr völlig stillsteht, kann er jederzeit plötzlich wieder anlaufen. Wer dann zwischen den Fahrzeugen steht, ist kaum sichtbar – und hoch gefährdet.
Zudem blockieren Fussgänger auf der Fahrbahn womöglich Rettungskräfte, was im Ernstfall lebensbedrohliche Folgen haben kann – für alle Beteiligten.
Das gilt bei Stau – die wichtigsten Regeln
1. Im Fahrzeug bleiben
Verlassen Sie das Auto nur bei absoluten Notfällen – und bleiben Sie in der Nähe.
2. Rettungsgasse bilden
Sobald der Verkehr stockt, eine Gasse zwischen linker Spur und den übrigen Fahrbahnen freihalten.
3. Wenden und Rückwärtsfahren verboten
Nur auf ausdrückliche Polizeianweisung erlaubt – sonst drohen hohe Strafen.
4. Standstreifen ist tabu
Nur bei Panne oder entsprechender Beschilderung nutzbar. Missbrauch kostet 75 Franken Busse.
5. Rechts überholen nur begrenzt zulässig
Nur mit maximal 20 km/h Differenz bei zähfliessendem Verkehr erlaubt.
6. Handy bleibt tabu – es sei denn, der Motor ist aus
Wer im Stau telefoniert oder schreibt, riskiert Punkte und Bussen – ausser der Motor ist abgeschaltet.
Motorradfahrende – keine Sonderrechte
Auch für Motorradfahrer gilt: Kein Vorbeischlängeln zwischen den Fahrzeugen, auch nicht bei Schrittgeschwindigkeit. Überholen ist nur dann zulässig, wenn genügend Platz vorhanden ist. Die Rettungsgasse zu nutzen, ist strengstens verboten und wird mit empfindlichen Strafen geahndet.
Fazit: Lieber sitzen bleiben
So verständlich der Wunsch nach Bewegung auch ist – auf der Autobahn gilt: im Fahrzeug bleiben, der Sicherheit und Gesetzeslage zuliebe. Nur wer sich daran hält, schützt sich selbst – und andere.