Sicher unterwegs im Herbst – so vermeiden Sie Risiken am Steuer
Kurz zusammengefasst:
- Laub macht die Strasse rutschig, Tempo anpassen.
- Lüftungsschlitze von Laub befreien für freie Sicht.
- Bei Nebel Fenster öffnen und Musik ausschalten.
- Nebellicht nur bei schlechter Sicht nutzen.
- Bei Wildwechsel auf Warnschilder achten und langsam fahren.
1. Vorsicht bei Laub auf der Fahrbahn – Tempo drosseln!
Auch wenn kein Schnee liegt, kann feuchtes Herbstlaub die Strasse spiegelglatt machen. Wer über mit Blättern bedeckte Abschnitte fährt, sollte die Geschwindigkeit reduzieren, um Kurven sicher zu nehmen. Zudem verlängert sich der Bremsweg spürbar. Ein weiteres Problem: Unter den Blättern versteckte Schlaglöcher oder Unebenheiten werden leicht übersehen.
2. Belüftung und Lufteinlass vom Laub befreien
Laubansammlungen verstopfen leicht die Lüftungsschlitze – dadurch beschlägt die Windschutzscheibe schneller. Das schränkt die Sicht ein und kann gefährliche Situationen verursachen. Deshalb vor jeder Fahrt prüfen, ob die Lufteinlässe frei von Blättern und Schmutz sind.
3. Nebelfahrten: Fenster leicht öffnen
Dichter Nebel beeinträchtigt das Sichtfeld und das Gefühl für Geschwindigkeit. Wer bei Nebel unterwegs ist, sollte Ablenkungen vermeiden und sich an den Fahrbahnmarkierungen orientieren. Weitere Tipps für sicheres Fahren im Nebel:
- keine Musik oder Gespräche, um konzentriert zu bleiben
- Tempo stets der Sichtweite anpassen
- bei sehr dichtem Nebel Fenster einen Spalt öffnen, um besser hören zu können
- Bremsbereitschaft erhöhen
4. Nebellicht richtig einsetzen
In der Schweiz ist das Fahren mit Nebellicht nicht vorgeschrieben, bei eingeschränkter Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall aber erlaubt. So steht es in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 30 Abs. 4. Wichtig: Sobald sich die Sichtverhältnisse verbessern, muss das Nebellicht wieder ausgeschaltet werden – sonst droht ein Bussgeld von 40 Franken.
5. Wildwechsel im Blick behalten
Von September bis Mitte Oktober ist Paarungszeit vieler Wildtiere – sie überqueren dann besonders häufig Strassen, oft in der Dämmerung. So bleibt man sicher:
- bei Warnschildern die Geschwindigkeit reduzieren
- Fahrbahnrand aufmerksam beobachten
- keine abrupten Ausweichmanöver riskieren
- im Ernstfall lieber einen kontrollierten Frontalzusammenstoss in Kauf nehmen
- nach einem Unfall sofort Polizei oder Wildhüter verständigen
Verantwortung bei Wildunfällen
Wer ein verletztes Tier einfach zurücklässt, begeht eine Straftat. Laut Art. 26 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes (TschG) drohen bei Tierquälerei oder Vernachlässigung Freiheits- oder Geldstrafen. Autofahrende sind verpflichtet, nach einem Zusammenstoss Polizei, Wildhüter oder Tierarzt zu informieren. Verletzte Tiere dürfen keinesfalls selbst transportiert werden, um ihnen zusätzlichen Stress zu ersparen.