Diese neuen Verkehrsgesetze musst du 2025 beachten
Seit 1. Januar 2025 gültig
1. Strengere CO₂-Grenzwerte für Neuwagen
Wer ein neues Fahrzeug zulassen möchte, muss die verschärften CO₂-Emissionsgrenzen beachten. Der Zielwert für Personenwagen wurde von 118 auf 93,6 Gramm CO₂ pro Kilometer gesenkt. Für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper gilt neu eine Obergrenze von 153,9 Gramm. Erstmalig gibt es auch Zielvorgaben für schwere Nutzfahrzeuge. Importeuren, deren Fahrzeugflotten diese Grenzwerte überschreiten, drohen Sanktionen.
2. Lautstärke von Fahrzeugen stärker reguliert
Unnötiger Lärm aus Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, ist ab 2025 explizit verboten. Verstösse können mit Bussen von bis zu 10.000 Franken geahndet werden. Für das unnötige Laufenlassen des Motors wird neu eine Busse von 80 Franken fällig. Zusätzlich prüft der Bund den Einsatz von Lärmblitzern.
3. Neue Abgasvorschriften für Motorräder
Motorräder, die ab 2025 hergestellt oder importiert werden, müssen die Euro-5+-Norm erfüllen. Zudem gelten striktere Geräuschvorgaben bei der Erstzulassung.
4. Abschaltung von UKW durch die SRG
Die SRG stellt den UKW-Betrieb ein, was jährlich 15 Millionen Franken einspart. Radiosender sind ab sofort nur noch über DAB+ oder das Internet empfangbar. Rund zwei Millionen Fahrzeuge mit UKW-Radios müssen umgerüstet werden, um weiterhin SRF-Programme hören zu können.
5. Reduzierung der steuerfreien Einkaufssumme im Ausland
Die Freigrenze für den Einkaufstourismus wurde halbiert: Pro Person dürfen nur noch Waren im Gesamtwert von 150 Franken steuerfrei importiert werden. Liegt der Wert darüber, wird Mehrwertsteuer fällig.
Ab März 2025
6. Start für autonomes Fahren
Die Nutzung von Autobahnpiloten auf Schweizer Autobahnen wird erlaubt. Fahrer können dabei das Lenkrad loslassen und müssen das Fahrzeug nicht mehr ständig überwachen. Auch führerlose Fahrzeuge und automatisiertes Parkieren in genehmigten Bereichen werden möglich.
Ab April 2025
7. Internationale Anerkennung von Führerausweisen
Der Bundesrat erhält mehr Kompetenzen im Abschluss völkerrechtlicher Verträge. Das ASTRA kann künftig ausländische Führer- und Fahrzeugausweise anerkennen.
Ab Juli 2025
8. Fahrerassistenzsysteme Teil der Fahrprüfung
Die Fahrprüfung wird an moderne Technologien angepasst. Kandidaten müssen ihre Fähigkeiten im Umgang mit Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen nachweisen.
9. Neue Vorschriften für Lastenvelos
Eine neue Kategorie für schwere Elektro-Motorfahrräder (bis 450 kg Gesamtgewicht) wird eingeführt, um E-Bikes besser für den Güterverkehr und Familien nutzbar zu machen. Zudem werden spezifische Parkfelder für Lastenvelos ermöglicht.