Gurtpflicht in der Schweiz
Alles auf einen Blick:
- 1959: Volvo bringt ersten Dreipunktgurt in Serie
- 1976: Bundesrat erlässt Verordnung zur Gurtpflicht
- 1977: Bundesgericht kippt das Obligatorium
- 1980: Volksabstimmung: knappe Mehrheit für Obligatorium
- 07/1981: Gurtpflicht tritt in Kraft (Vordersitze)
- 1994: Gurtpflicht auf Rücksitzen eingeführt
Die Gurtpflicht in der Schweiz gilt seit Juli 1981für Vordersitze und seit 1994 für Rücksitze
Bis zu diesem Ergebnis führte ein fünf Jahre langer politischer und juristischer Kampf, der beim Bundesrat begann, am Bundesgericht scheiterte und erst durch eine Volksabstimmung zum Abschluss kam.
Wie kam der Sicherheitsgurt überhaupt ins Auto?
Der Dreipunktgurt, wie er heute in jedem Fahrzeug sitzt, geht auf eine Volvo-Entwicklung zurück: 1959 brachte Volvo als erster Hersteller einen Dreipunktgurt in Serie. Von dieser Erfindung bis zur gesetzlichen Pflicht in der Schweiz vergingen über zwei Jahrzehnte. Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) hält in ihrer Dokumentation fest, wie lange dieser Weg dauerte.
Internationale Normen
Parallel zur Markteinführung entwickelten sich internationale Normen. Die ECE R-16 regelt Bruchfestigkeit und Dehnung des Gurtbandmaterials und sorgt dafür, dass ein Gurt im Ernstfall hält. Trotz dieser technischen Grundlage blieb der Gurt in der Schweiz lange ein Komfortmerkmal ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Warum gab es vor der Abstimmung 1981 schon einen ersten Anlauf?
Die Gurtpflicht in der Schweiz
Dass die Gurtpflicht in der Schweiz erst 1981 in Kraft trat, hat einen konkreten Grund: Der erste Versuch des Bundesrats von 1976 scheiterte am Bundesgericht. Mitte der 1970er Jahre stiegen die Verkehrstoten in der Schweiz stark an, weshalb der Bundesrat 1976 per Verordnung die Gurtentragpflicht erliess. Eine formell-gesetzliche Grundlage im Strassenverkehrsgesetz fehlte dabei.
Der Jean-Pierre Favre
Genau diese Lücke nutzte Jean-Pierre Favre, ein Weinbauer aus Sitten. Am 9. März 1976 hielt er sein Auto absichtlich unangeschnallt neben einem Polizisten, forderte die Busse und trieb den Fall bis vors Bundesgericht. Das Gericht hiess die Beschwerde gut und kippte das Obligatorium, weil die Rechtsgrundlage strittig war.
Das Urteil zwang den Gesetzgeber zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes
Bundesrat Kurt Furgler trieb die neue Vorlage voran. Ein Referendumskomitee sammelte Zehntausende Unterschriften gegen das Gurtenobligatorium. Bei der Volksabstimmung 1980 sprach sich eine knappe Mehrheit dennoch für das Obligatorium aus. Ab Juli 1981 galt die Gurtpflicht in der Schweiz, zunächst nur für Vordersitze.
Gilt die Gurtpflicht heute für alle Fahrzeuge und Sitze?
Die Gurtpflicht gilt..
..heute für alle Insass:innen auf allen Sitzen, sofern das Fahrzeug mit Gurten ausgestattet ist. Das schliesst Reisecars ein. Fahrzeuge, die bei ihrer Erstzulassung nicht mit Gurten ausgestattet werden mussten und bei denen keine Gurte nachgerüstet wurden, sind von der Tragpflicht befreit. Die Strassenverkehrsordnung (VRV) regelt die geltenden Ausnahmen. Das ASTRA und die BFU informieren auf ihren Webseiten über den aktuellen Rechtsstand.
Strassenverkehrsrechts in der Schweiz
Wer sich mit den Regeln des Schweizer Strassenverkehrsrechts vertraut machen will, findet im Magazin weitere Hintergründe: zum Beispiel, wo die fleissigste Radarfalle der Schweiz steht oder was beim Überfahren einer gelben Ampel in der Schweiz gilt.