Fahren ohne Sehhilfe wird teuer
Der Weg zum Führerschein ist lang und beinhaltet mehrere Schritte. Neben der theoretischen Prüfung und dem Erste-Hilfe-Kurs gehört auch der Sehtest beim Optiker dazu. Doch viele vergessen diesen Besuch schnell, nachdem sie den Antrag auf den Lernfahrausweis gestellt haben.
Der Code 01
Für Personen mit Sehschwäche endet der Sehtest beim Optiker oft mit einem Eintrag im Führerschein. Bei den Fahrzeugkategorien, für welche die Person eine Berechtigung hat, steht dann der Code 01.
Die Verkehrszulassungsverordnung VZV legt fest, ab welcher Sehschwäche eine Brille erforderlich ist. Das bessere Auge muss eine Sehschärfe von mindestens 0,5, das schlechtere von 0,2 aufweisen. Werden diese Werte unterschritten, erhält man den Code 01 im Führerausweis.
Was zunächst harmlos klingt, hat ernsthafte Konsequenzen. Ohne Sehhilfe darf die betroffene Person kein Fahrzeug führen. Wird sie ohne Brille oder Kontaktlinsen erwischt, darf sie nicht weiterfahren und es kommt zu einem Strafverfahren.
Busse bis zum Führerausweisentzug
Wer trotz Code 01 im Führerausweis ohne Sehhilfe fährt, verstösst gegen Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes SVG. Es ist so, als würde man ohne Führerausweis fahren. Im Gesetz ist festgeschrieben, dass bei Verletzungen der Auflagen eine Busse droht.
Kürzlich wurde eine 92-jährige Frau im Kanton Aargau zu einer Busse von 100 Franken verurteilt, während eine 36-jährige Frau im Kanton Zürich 500 Franken zahlen musste. Zusätzlich kann das Strassenverkehrsamt den Führerausweis vorübergehend einziehen.
In der Regel tragen Brillenträger ja die Sehhilfe. Doch was, wenn die Brille kaputt oder verloren geht? Sollte man das Auto dann stehen lassen? Im Sommer gibt es eine Alternative: Sonnenbrillen mit Sehstärke.
Grundsätzlich nicht verboten
Der Fall des Fahrens mit Sonnenbrille bei Dunkelheit ist gesetzlich nicht klar geregelt. Nach Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes muss die fahrende Person das Fahrzeug jedoch jederzeit sicher beherrschen. Fühlt sich jemand in der Lage, mit Sonnenbrille durch einen Tunnel oder in der Nacht zu fahren, ist das erlaubt. Wenn jedoch ein Unfall auf das Tragen der Sonnenbrille zurückgeführt werden kann, wird die Person zur Anzeige gebracht.
Das Strafmass hängt dann davon ab, wie schwer das Vergehen nach Artikel 90 SVG eingestuft wird. Die Strafen reichen von einer Busse, bei einer einfachen Verletzung, bis zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren bei einer groben Verletzung der Verkehrsregeln.
Versicherungen und Haftung
Auch bei Versicherungen gilt: Wer ohne Brille fährt, und einen Unfall verursacht, muss mit Kürzungen der Versicherungsleistungen rechnen. Wenn das Tragen der Sonnenbrille im Dunkeln als grobe Fahrlässigkeit eingestuft wird, kann die Versicherung die Leistungen ebenfalls kürzen. Entscheidend ist, ob die Sonnenbrille ursächlich für den Unfall war.