Ohne Strom oder Sprit auf der Autobahn gestrandet
Die Polizei hört allerlei Ausreden, wenn Fahrzeuglenkende ohne Sprit oder Strom auf der Autobahn liegen bleiben: «Die Reserve-Leuchte muss kaputt sein» oder «Ich dachte, ich schaffe es noch bis zur nächsten Tankstelle». Doch das nützt ihnen kaum etwas. Wenn der Tank oder die Batterie tatsächlich leer ist, wird die Situation für die Betroffenen unangenehm und kostspielig.
Sobald man auf der Autobahn gestrandet ist, führt kein Weg an einer Polizeikontrolle vorbei. Wenn beispielsweise der Touring Club Schweiz (TCS) um Hilfe gerufen wird, ist die dortige Zentrale verpflichtet, die Polizei zu informieren. Diese beurteilt die Situation anhand verschiedener Kriterien. Wenn das Auto beispielsweise in einem Tunnel ohne Standstreifen auf der Fahrbahn steht, muss der Fahrer mit einer Geldstrafe rechnen. Dies liegt daran, dass ein Fahrzeug ohne ausreichend Kraftstoff oder Strom gemäss eines Bundesgerichtsentscheids als nicht betriebssicher gilt. In diesem Fall greift Artikel 93 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), der besagt:
- «Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs beeinträchtigt, sodass die Gefahr eines Unfalls entsteht. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse.»
- «Mit Busse wird bestraft, wer
a. ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht.
b. als Halter oder wie ein Halter für die Betriebssicherheit eines Fahrzeugs verantwortlich ist und wissentlich oder aus Sorglosigkeit den Gebrauch des nicht den Vorschriften entsprechenden Fahrzeugs duldet.»
Selbst wenn man es gerade noch rechtzeitig auf den Pannenstreifen schafft, besteht immer noch die Gefahr einer Geldstrafe. Normalerweise handelt es sich um eine Ordnungsbusse von 120 Franken gemäss Artikel 29 des SVG. Experten empfehlen daher, vor der Fahrt immer den Tank- und Batteriestand zu überprüfen, um sicherzustellen, dass genügend Reichweite vorhanden ist. Selbst wenn die Zeit knapp ist, ist ein rechtzeitiger Halt an der Tankstelle oder Ladesäule die einzige richtige Wahl. Denn wenn man erst einmal gestrandet ist, wird man definitiv nicht rechtzeitig zum geplanten Termin gelangen und muss zudem die genannten? Konsequenzen tragen.
Für gestrandete Fahrer gelten die gleichen Regeln wie bei einer Panne:
- Warnblinker einschalten
- Pannendreieck aufstellen: mindestens 50 m vor der Pannenstelle, auf stark befahrenen Strassen sogar 100 m
- Auf der Autobahn die orangen Notrufsäulen benutzen und hinter der Leitplanke auf Hilfe warten
- Den genauen Standort des Pannenfahrzeugs (Kilometerangabe auf der Autobahn) angeben
- Eine Leuchtweste tragen
Experten empfehlen aus Sicherheitsgründen, das Fahrzeug zu verlassen und sich in Sicherheit zu begeben. Der sicherste Ort auf der Autobahn befindet sich hinter der Leitplanke.