Reifenalter Schweiz: Gesetz, DOT & Haftung bei Unfall
Alles auf einen Blick:
- Gesetzliches Höchstalter: In der Schweiz gibt es keine feste Altersgrenze für Autoreifen.
- Mindestprofiltiefe: 1,6 Millimeter.
- TCS-Empfehlung: Reifen über acht Jahre sollten nicht mehr verwendet werden.
- Reifenalter erkennen: über die DOT-Nummer auf der Reifenflanke.
- Haftung bei Unfall: Alte Reifen allein führen nicht automatisch zu einer strafrechtlichen Verantwortung.
- Entscheidend: Waren Schäden oder Sicherheitsmängel für den Fahrer erkennbar?
Wie alt dürfen Reifen in der Schweiz sein?
Das Schweizer Strassenverkehrsrecht schreibt kein maximales Alter für Autoreifen vor.Ein Reifen ist deshalb nicht allein deshalb illegal, weil er acht, zehn oder noch mehr Jahre alt ist. Entscheidend ist zunächst, ob das Fahrzeug beziehungsweise die Bereifung den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht.Das Zürcher Obergericht hielt in seinem Entscheid ausdrücklich fest, dass der Gesetzgeber keine Vorschriften über das Alter von Fahrzeugreifen erlassen hat. In der Praxis sollte das Alter trotzdem nicht ignoriert werden. Der TCS empfiehlt aktuell, Reifen, die älter als acht Jahre sind, nicht mehr zu verwenden, auch wenn sie noch über genügend Profil verfügen.
Welche Profiltiefe ist in der Schweiz vorgeschrieben?
Für Autoreifen gilt in der Schweiz grundsätzlich eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Art. 58 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) schreibt für Luftreifen unter anderem vor, dass das Gewebe nicht verletzt oder freigelegt sein darf und auf der Lauffläche ausreichend tiefe Profilrillen vorhanden sein müssen. Auch das Zürcher Obergericht verweist in seinem Entscheid ausdrücklich auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Doch genügend Profil bedeutet nicht automatisch, dass ein Reifen noch sicher ist. Gummi altert auch dann, wenn ein Fahrzeug wenig bewegt wird.
Unfall wegen alter Reifen: Wer haftet?
Ein Unfall mit einem alten Reifen führt nicht automatisch dazu, dass der Fahrer strafrechtlich verantwortlich ist. Entscheidend ist vielmehr, ob der Fahrzeuglenker einen gefährlichen Zustand des Reifens erkennen konnte oder bei pflichtgemässer Kontrolle hätte erkennen müssen. Genau mit dieser Frage beschäftigte sich das Zürcher Obergericht in einem Fall aus dem Jahr 2015.
Der Fall: Reifenplatzer auf der A1 bei Brüttisellen
Am 27. Juli 2013 war ein Fahrer mit einem Oldtimer des Typs Excalibur SS Phaethon auf der Autobahn A1 in Richtung Winterthur unterwegs. Auf Höhe Brüttisellen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall, nachdem der linke Hinterreifen des Fahrzeugs versagt hatte. Eine Mitfahrerin erlitt dabei unter anderem ein mittelschweres Schädel-Hirn-Trauma, Verletzungen an der Lendenwirbelsäule sowie eine Beckenfraktur. Daraufhin wurde untersucht, ob sich der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar gemacht hatte.
Gutachten: Fast 20 Jahre alter Reifen verursachte den Unfall
Das Forensische Institut Zürich untersuchte den geplatzten Reifen. Dabei stellte sich heraus, dass der Reifen nach Angaben des Herstellers bereits in der 47. Kalenderwoche 1993 produziert worden war. Zum Unfallzeitpunkt im Juli 2013 war er somit fast 20 Jahre alt. Trotz dieses Alters machte der Reifen vor dem Unfall äusserlich keinen offensichtlich mangelhaften Eindruck:
Die Profiltiefe betrug rund 5 Millimeter, der Reifen war grundsätzlich für das Fahrzeug zugelassen, und die im Gutachten festgestellten Risse waren mit blossem Auge vermutlich nicht erkennbar. Ohne Kenntnis des Alters hätte sein allgemeiner Zustand keinen unmittelbaren Anlass gegeben, ihn nicht weiterzuverwenden. Technisch war das Alter trotzdem entscheidend. Nach Einschätzung der Experten kam es zu einer vollständigen Ablösung der Lauffläche samt Stahlcord-Einlage. Dadurch verlor der Reifen plötzlich vollständig Luft. Das Gericht hielt fest, dass das hohe Reifenalter unfallursächlich war.
Warum wurde der Fahrer trotzdem nicht verurteilt?
Der entscheidende Punkt war nicht die Frage, ob der Reifen zu alt war, sondern ob der Fahrer dessen gefährlichen Zustand hätte erkennen müssen. Das Fahrzeug hatte wenige Monate zuvor eine amtliche Motorfahrzeugkontrolle durchlaufen. Bei den Reifen waren dabei keine Beanstandungen vermerkt worden. Zusätzlich hatte ein Garagist dem Fahrer nach der Übernahme einen guten beziehungsweise «perfekten» Fahrzeugzustand bestätigt. Auch optisch gab es keine offensichtlichen Hinweise auf das aussergewöhnlich hohe Reifenalter oder einen unmittelbar bevorstehenden Defekt. Das Zürcher Obergericht kam deshalb zum Schluss, dass der Fahrer die Gefahr weder erkennen konnte noch hätte erkennen müssen.Eine Sorgfaltspflichtverletzung wurde verneint. Die Beschwerde gegen die Einstellung des Strafverfahrens wurde abgewiesen.
Wie erkennt man das Alter eines Reifens?
Das Herstellungsdatum lässt sich über die DOT-Nummer auf der Seitenwand des Reifens feststellen.Bei modernen Reifen geben die letzten vier Ziffern Produktionswoche und Produktionsjahr an.
DOT 1024 bedeutet:
- 10 = 10. Kalenderwoche
- 24 = Jahr 2024
Der Reifen wurde somit in der 10. Woche des Jahres 2024 produziert. Auch der ADAC weist darauf hin, dass das Reifenalter anhand dieser Kennzeichnung überprüft werden kann.
Wie alt sollten neue Reifen beim Kauf sein?
Auch ein unbenutzter Reifen altert während der Lagerung.Deshalb lohnt es sich, beim Kauf auf die DOT-Nummer zu achten. Der ADAC empfiehlt bei Neureifen inzwischen, dass diese beim Kauf möglichst nicht älter als zwei Jahre sein sollten. Gesetzliche Vorgaben zum maximalen Alter eines Neureifens bestehen jedoch nicht. Damit würde ich die bisherige Formulierung mit «bis drei Jahre fabrikneu und bis fünf Jahre neu» nicht mehr als zentrale Empfehlung verwenden. Sie entspricht nicht der aktuelleren Verbraucherempfehlung des ADAC.
Wann sollte man Reifen wechseln?
Unabhängig von der gesetzlichen Mindestprofiltiefe sollten Reifen regelmässig kontrolliert werden. Der TCS empfiehlt, Reifen spätestens ab einem Alter von mehr als acht Jahren nicht mehr zu verwenden.
Ein Austausch ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- Risse oder Versprödungen sichtbar sind
- sich Beulen oder Verformungen zeigen
- das Profil stark oder ungleichmässig abgefahren ist
- der Reifen Druck verliert
- ungewöhnliche Vibrationen auftreten
- oder der Reifen bereits viele Jahre alt ist
Was bedeutet das Urteil für Autofahrer?
Der Entscheid des Zürcher Obergerichts bedeutet nicht, dass das Reifenalter für Autofahrer keine Rolle spielt. Vielmehr unterscheidet das Gericht zwischen einem objektiv unsicheren Fahrzeug und der strafrechtlichen Schuld des Fahrers.Im konkreten Fall war der Reifen wegen seines hohen Alters nicht mehr betriebssicher. Dennoch konnte dem Lenker keine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen werden, weil für ihn keine ausreichenden Hinweise auf das aussergewöhnlich hohe Alter oder einen gefährlichen Defekt erkennbar waren.Sind Schäden dagegen sichtbar oder hätte der Fahrer einen Mangel bei einer zumutbaren Kontrolle erkennen können, kann die
rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Häufige Fragen zum Reifenalter in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz ein maximales Reifenalter?
Nein. Das Schweizer Recht schreibt kein bestimmtes Höchstalter für Autoreifen vor. Der Zustand und die Betriebssicherheit bleiben jedoch entscheidend.
Darf man mit zehn Jahre alten Reifen fahren?
Ein generelles gesetzliches Verbot besteht nicht. Der TCS empfiehlt inzwischen jedoch, Reifen über acht Jahre nicht mehr zu verwenden, selbst wenn noch genügend Profil vorhanden ist.
Wie viel Profil müssen Autoreifen in der Schweiz haben?
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt grundsätzlich 1,6 Millimeter.
Wie finde ich heraus, wie alt meine Reifen sind?
Über die DOT-Kennzeichnung auf der Reifenflanke. Bei einer Kennzeichnung wie 1024 steht «10» für die Produktionswoche und «24» für das Produktionsjahr 2024.
Bin ich bei einem Unfall mit alten Reifen automatisch schuld?
Nein. Das Alter des Reifens allein begründet nicht automatisch eine strafrechtliche Schuld. Entscheidend ist unter anderem, ob der mangelhafte Zustand für den Fahrer erkennbar war oder hätte erkannt werden müssen. Das Zürcher Obergericht verneinte dies im beschriebenen Fall.
Muss der Fahrer seine Reifen vor der Fahrt kontrollieren?
Grundsätzlich ja. Nach Art. 29 SVG dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Zudem muss sich der Fahrzeugführer vergewissern, dass sich sein Fahrzeug in einem vorschriftsgemässen Zustand befindet. Das Obergericht verweist dabei auch auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung: Eine visuelle Kontrolle der Reifen ist dem Fahrzeugführer grundsätzlich zumutbar. Sind starke Abnutzung, freiliegendes Gewebe oder deutlich zu wenig Profil erkennbar, kann das Unterlassen einer Kontrolle strafrechtlich relevant werden. Bei einem von aussen nicht erkennbaren altersbedingten Defekt kann die Situation jedoch anders beurteilt werden.
Sind alte Reifen trotz genügend Profil gefährlich?
Ja. Das Profil ist nur eines von mehreren Kriterien für die Sicherheit eines Reifens. Mit zunehmendem Alter verändert sich die Gummimischung. Die Eigenschaften eines Reifens können sich deshalb verschlechtern, obwohl die Profilrillen noch ausreichend tief sind. Der TCS hat bei Tests mit älteren Reifen deutliche Leistungseinbussen festgestellt. In einem früheren Spezialtest wurden Sommerreifen verschiedenen Alters mit noch ausreichendem Restprofil miteinander verglichen. Auf nasser Fahrbahn verschlechterten sich die Haftungseigenschaften mit zunehmendem Alter. Aktuell rät der TCS deshalb davon ab, Reifen über acht Jahre weiterzuverwenden, auch wenn das Profil noch ausreichend erscheint.