Wie man an die E-Vignette kommt

Für die Benützung der Schweizer Autobahnen braucht es eine Vignette
Für die Benützung der Schweizer Autobahnen braucht es eine Vignette – neu gibt es diese auch digital. Bild: Pixabay/Pasja1000
Kein Kleben und kein Kratzen mehr. Seit Sommer 2023 gibt es die Autobahn-Vignette auch in elektronischer Form. Wie du mit ein paar wenigen Klicks zur E-Vignette kommst, erfährst du hier.

Zum Nationalfeiertag hat der Bund die Schweizer Bürger mit einem neuen Digital-Angebot beschenkt. Seit dem 1. August müssen Autofahrende, welche die Schweizer Nationalstrassen nutzen wollen, nicht mehr zwingend kleben, sondern sie können die Maut online bezahlen. Die sogenannte E-Vignette lässt sich für Motorfahrzeuge, Anhänger oder Motorräder lösen. Die Klebevignette für die Scheibe bleibt aber weiterhin erhältlich.

Unabhängig vom Fahrzeug gültig

Die E-Vignette ist nicht mehr an ein Fahrzeug gebunden, sondern an dessen Kontrollschild. Das ist vor allem für Wechselkontrollschilder spannend. Denn verwendet man die Autonummer für mehrere Fahrzeuge, braucht man die Vignette mit der digitalen Lösung nur noch einmal zu kaufen. Bisher musste man für jedes Fahrzeug eines Wechselschildes eine separate Vignette lösen. Auch bei einer defekten Frontscheibe oder dem Kauf eines neuen Autos, braucht es keine neue Vignette.

So viel zu den Vorteilen. Ab 1. Dezember wird die E-Vignette für das kommende Jahr jeweils auf dem Portal des Bundes zum Verkauf freigeben. Achtung: Die E-Vignette ist ab Kaufdatum nicht für ein Jahr gültig, sondern wie die Klebevignette nur bis zum 31. Januar des Folgejahres. Hier kommt eine Anleitung, wie man beim Online-Kauf vorgehen muss:

Schritt 1

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) gibt die E-Vignette heraus und verkauft sie über seine Online-Plattform «Via Portal». Über den Direktlink www.e-vignette.ch gelangt man auf den Webshop.

Schritt 2

Es gibt zwei Auswahlmöglichkeiten. Für das private Auto ist die E-Vignette für das entsprechende Jahr entscheidend. Über den Kaufen-Button gelangt man zum nächsten Bildschirm.

Schritt 3

Im Konfigurator lässt sich das eigene Fahrzeug mit einigen wenigen Einstellungen einwandfrei identifizieren. Zuerst steht die Auswahl des Fahrzeugtyps an: Motorfahrzeug, Anhänger bis 3,5 Tonnen oder Motorrad. Zu Motorfahrzeugen gehören gemäss Art. 3 NSAG etwa Personenwagen, Lieferwagen, leichte Sattelschlepper sowie leichte und schwere Arbeitsfahrzeuge.

Es folgt die Auswahl des Landes, in welchem das Auto zugelassen ist. Standardmässig ist die Schweiz ausgewählt. Mit dem Klick auf das Feld öffnet sich eine Auswahl mit sämtlichen Ländern der Welt.

Das System zeigt automatisch ein leeres Kontrollschild des entsprechenden Landes an. Dieses lässt sich mit den Ziffern und Buchstaben ausfüllen – ohne Leerzeichen, Bindestrich oder Punkt. Zur Verifizierung muss das Kennzeichen wiederholt werden. Nur wenn beide übereinstimmen, kann man fortfahren.

Wer kein Standardnummernschild hat, aktiviert das entsprechende Feld und erhält verschiedene Kontrollschildfarben zur Auswahl.

Die letzte Option heisst «Öffentlich einsehbar». Dadurch können Dritte, beispielsweise Personen, die gelegentlich mit dem Fahrzeug unterwegs sind, abfragen, ob bereits eine gültige E-Vignette für das Kontrollschild gelöst wurde. Bleibt die Option leer, wird bei einer Abfrage nichts angezeigt.

Sind im E-Vignette-Konfigurator sämtliche Angaben ausgefüllt, kann man diese in der Übersicht nochmals kontrollieren. Stimmen alle Angaben des Fahrzeugs und des Kontrollschildes, klickt man auf «In den Warenkorb».

Schritt 5

Im Warenkorb lassen sich nochmals Anpassungen vornehmen oder die Bestellung löschen. Für eine Quittung trägt man die E-Mail-Adresse ein. Das lohnt sich, denn Tickets und Quittungen bleiben nur auf dem Eingabegerät gespeichert, solange die Browserdaten nicht gelöscht werden. Bevor es zur Kasse weitergeht, erklärt man sich per Haken mit der Datenschutzerklärung einverstanden.

Schritt 6

Im letzten Schritt wählt man sein bevorzugtes Zahlungsmittel und begleicht den Betrag der Bestellung. Mit dem Zahlungsabschluss ist die E-Vignette sofort gültig und man darf das Schweizer Nationalstrassennetz benützen.

An der Gültigkeit ändert sich mit der E-Vignette nichts. Die Vignette bleibt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar das Folgejahres gültig. Sprich für 2024 vom 1.12.2023 bis zum 31.01.2025. Die Autofahrenden haben vorerst die freie Wahl zwischen der Klebe- und E-Vignette.

E-Vignette Schritt-1
E-Vignette Schritt 2
E-Vignette Schritt 3
E-Vignette Schritt 4
E-Vignette Schritt 5
E-Vignette Schritt 6
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