Mit Winterstiefeln hinter dem Steuer? – diese Bussen drohen

Mit Winterstiefeln hinter dem Steuer? – diese Bussen drohen
Schnee, Matsch oder Regen – Autofahren im Winter ist herausfordernd. Schon bei der Kleidung sollte man einige Dinge beachten, vor allem beim Schuhwerk.

Wenn die Temperaturen um den Gefrierpunkt liegen und die Autoscheiben vereist sind, beginnt der Tag für viele Fahrzeugbesitzende erst einmal mit dem Freikratzen der Scheiben. Was draussen vor der Kälte schützt, kann jedoch im Auto zum Hindernis werden: dicke Winterschuhe.

Zwar wirken die dicken Winterstiefel im Vergleich zu Flipflops stabil und sicher, doch auch sie können während der Autofahrt Probleme verursachen. Durch ihre Breite erschweren zum Beispiel sogenannte Moon Boots die Pedalsteuerung erheblich, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass gleich zwei Pedale gleichzeitig gedrückt werden. Bleibt zudem Schnee oder Eis im Profil der Sohle haften, kann man leicht abrutschen – insbesondere in kritischen Situationen, in denen schnelles Bremsen erforderlich ist.

Die rechtliche Lage

Sind Winterstiefel am Steuer also verboten? Klare gesetzliche Vorschriften dazu gibt es nicht. Doch Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes SVG liefert einen Hinweis. Dieser besagt:

«Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann.»
Artikel 31 des Strassenverkehrsgesetzes SVG

Im Hinblick auf Schuhe bedeutet das: Sie dürfen weder rutschig noch hinderlich sein und müssen flüssige Bewegungen ermöglichen. Andernfalls können Konsequenzen drohen.

  • Während man bei einer Verkehrskontrolle in der Schweiz keine Strafe für das Tragen von Flipflops oder Winterstiefeln erwarten muss, wird es bei einem Unfall komplizierter. Sollten Personen zu Schaden kommen, prüfen die Behörden genau, ob das Verhalten fahrlässig war. In solchen Fällen drohen Bussen, Führerausweisentzug oder sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Auch Autoversicherungen können tätig werden. Bei fahrlässigem Verhalten nehmen sie Regress, was bedeutet, dass man einen Teil der Kosten selbst tragen muss oder die Leistungen der Kaskoversicherung gekürzt werden. Kürzungen sind sogar möglich, wenn man den Unfall nicht verursacht hat – beispielsweise, wenn er mit geeignetem Schuhwerk hätte verhindert werden können.

Das ideale Schuhwerk für Autofahrten

Experten des ADAC und des ÖAMTC geben klare Empfehlungen, welche Eigenschaften Schuhe beim Autofahren haben sollten:

  • Sie müssen rutschfest auf den Pedalen sein
  • Sie sollten einen guten Kontakt zwischen Fuss und Pedalen ermöglichen
  • Sie dürfen keine Schnürsenkel haben, die sich in der Verkleidung verfangen können.
  • Sie dürfen nicht zu breit sein, damit man nicht versehentlich zwei Pedale gleichzeitig betätigt

Die ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger fasst es so zusammen:

«Autofahrende sind am besten mit einem Schuh aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und flacher, dünner, rutschfester Sohle ausgestattet.»
Marion Seidenberger, ÖAMTC-Verkehrspsychologin

Diese Eigenschaften bieten optimalen Halt und verhindern, dass der Schuh zwischen den Pedalen hängen bleibt. Winterstiefel erfüllen diese Kriterien oft nicht. Deshalb rät Seidenberger: «Zur Sicherheit sollte man immer ein Paar fahrtaugliche Schuhe im Auto mit dabei haben.»

Tests des ÖAMTC zeigen, dass sportliche Modelle – wie Turnschuhe – für Autofahrten ideal sind. Sie bieten die nötige Sensibilität und Kraft für die Pedalsteuerung.

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