So kannst du dein Auto von den Steuern abziehen
Mit dem Auto Steuern sparen: So geht’s:
- Privat genutzte Autos gelten als Vermögen und müssen deklariert werden – ausgenommen wertlose Fahrzeuge, ausser du machst Fahrkosten für den Arbeitsweg geltend.
- Leasing-Autos gehören steuerlich dem Leasinggeber: Privatleasing wird nicht als Vermögen deklariert, während Firmen-Leasingraten und Sonderkosten als Geschäftsaufwand abziehbar sind.
- Für den Arbeitsweg sind je nach Kanton bis maximal 6000 Franken Fahrkosten abziehbar; bei der direkten Bundessteuer gelten 70 Rappen pro Kilometer, wenn der ÖV klar im Nachteil ist.
Die Steuererklärung ist wieder fällig. Das bedeutet, der Papierkrieg mit Lohnausweisen, Vermögensbescheinigungen, Schuldenabrechnungen und vieles mehr ist eröffnet. Auch das Auto ist Bestandteil des alljährlich wiederkehrenden bürokratischen Trapezaktes namens Steuererklärung. Denn dieses muss ebenfalls deklariert werden. Doch wie mache ich das richtig? Darf ich zum Beispiel ein Geschäftsauto angeben oder die Leasingbeträge von der Steuer abziehen?
Der Präsident der Schweizerischen Vereinigung diplomierter Steuerexperten, Oliver Weber, erklärt, was möglich ist und was man auf keinen Fall tun sollte.
In welcher Rubrik muss ich mein Auto angeben?
«Ein privat gehaltenes Auto muss als Vermögen in der Steuererklärung deklariert werden», erklärt Weber. Jedoch: «Autos, die keinen Wert haben, sind nicht zu deklarieren, da sie kein Vermögen darstellen», so der Experte weiter. Ausnahmen bilden Oldtimer, die mit den Jahren an Wert gewinnen. Diesen Wert kann man über eine Neubewertung eruieren.
Ist der Wert des Autos nicht bekannt, gilt es den kantonalen Abschreibungsprozentsatz zu verwenden. Dieser kalkuliert die Abschreibung nach Jahrgang des Autos. Im Schnitt verliert ein neu gekauftes Auto im ersten Jahr etwa 30 Prozent an Wert und gemäss dem Abschreibungsprozentsatz hat ein Auto nach sieben Jahren keinen Wert mehr. Ist dies der Fall, so muss das Auto nicht mehr als Vermögenswert angegeben werden, es sei denn, die Fahrtkosten für den Arbeitsweg werden deklariert.
Darf ich mein Leasing-Auto von den Steuern abziehen?
«Leasing-Autos sind nicht zu deklarieren, da sie nicht dem Leasingnehmer gehören», so Weber. Dies gilt aber nur für Privatleasings. Wer sein Auto über seine eigene Firma least, kann die Leasingraten sowie Sonderzahlungen bei der Steuererklärung der Firma abziehen. Mit Sonderzahlungen sind etwa Radwechsel, Service oder Reparaturen gemeint.
Als Alternative zum Leasingkauf kann man sein Fahrzeug auch über eine Kreditfinanzierung kaufen. In diesem Fall gilt das Auto als Vermögen des Steuerpflichtigen und muss deklariert werden. Dafür kann man auch den Kredit und den Schuldzins in Abzug bringen.
Wie gebe ich meinen Arbeitsweg an?
Laut Steuerexperte Weber gilt grundsätzlich: «Für den Arbeitsweg darf pro Kilometer ein Abzug vorgenommen werden, jedoch nur dann, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.» Doch das allein reicht noch nicht aus. Der Arbeitsweg mit Zug und Bus muss in der Regel über eine Stunde länger dauern als mit dem Auto, damit die Strecke abzugsberechtigt ist. Hier werden der Hin- und Rückweg zusammengenommen. Für die genaue Berechnung empfiehlt es sich, die genauen Bestimmungen der Gemeinde abzuklären.
Bei der direkten Bundessteuer können 70 Rappen pro Kilometer Arbeitsweg abgezogen werden. Bei den Staats- und Gemeindesteuern ist es von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Der maximale Fahrkostenabzug ist allerdings auf 6000 Franken beschränkt. Somit darf alles darüber in der Steuererklärung nicht als Abzug geltend gemacht werden.
Was gilt für ein Firmenauto?
«Firmenautos gehören der Firma und sind beim Angestellten in der Steuererklärung nicht zu deklarieren. Bei der Firma ist das Auto hingegen in der Buchhaltung zu berücksichtigen.» Dennoch gibt es eine Sondersituation im Fall einer privaten Nutzung des Wagens. Weber führt aus: «Darf der Arbeitnehmer das Auto auch privat nutzen, dann ist das Auto im Lohnausweis auszuweisen. Die Firma darf hingegen 0,9 Prozent des Neupreises pro Monat bei den Steuern abziehen, da das Auto nur teilweise dem Unternehmen dient.»
Bei einem Auto von beispielsweise 50'000 Franken werden somit jährlich 10,8 Prozent dem Arbeitnehmer als Lohn dazugerechnet, was 5400 Franken mehr Lohn im Jahr entspricht.
Wie gebe ich das Auto an, wenn ich im Aussendienst arbeite?
In diesem Fall sind gemäss der Seite Taxinfo des Kantons Bern nur diejenigen Tage in der Steuererklärung anzugeben, an denen man mit dem Firmenwagen von zu Hause ins Büro gefahren ist. Der Endbetrag ist als Einkommen zu deklarieren. Der Chef bescheinigt im Lohnausweis, den Anteil an Aussendienstarbeit in Prozent.
Wem das Ausfüllen der Steuererklärung zu kompliziert ist, dem empfiehlt Weber, bei einem Steuerexperten Hilfe zu holen. So laufe man nicht Gefahr, aus Unwissenheit den Steuerbehörden falsche Angaben zu machen. Denn auch hier gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Das sind die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung
Es geschehe häufig, dass Autos in der Steuererklärung nicht angegeben werden, erklärt Steuerexperte Oliver Weber. Die Abzüge für den Arbeitsweg würden aber dennoch geltend gemacht. «Wenn kein Auto als Vermögen deklariert wird, verweigert das Steueramt den Abzug für den Arbeitsweg, da das Steueramt davon ausgehen darf, dass der Steuerpflichtige gar kein Auto hat.»
Dass die Leute versuchen, über den Arbeitsweg Geld zu sparen, ist tatsächlich sinnvoll, denn: «Der grösste Betrag lässt sich mit dem Abzug des Arbeitsweges sparen. Wer eine hohe Steuerbelastung hat, kann mit dem Abzug des Arbeitsweges um die 2000 Franken einsparen.» Doch Vorsicht: Wer Vermögen oder Einkommen nicht deklariert, dem droht eine Busse. Diese liegt in der Höhe des Betrags der Steuerhinterziehung. Obendrauf muss noch die ausstehende Steuer nachbezahlt und ein Verzugszins berappt werden.