Falsches Blinken kann teuer werden

Nahaufnahme eines roten Autos mit modernem LED-Frontscheinwerfer, leuchtendem Tagfahrlicht und eingeschaltetem Blinker an der Fahrzeugfront.
Der Blinker ist ein zentrales Verständigungsmittel im Strassenverkehr, wird jedoch von vielen Fahrzeuglenkenden gar nicht oder unvollständig genutzt, weshalb STREETLIFE zeigt, wann eine Busse droht.

Wichtige Blinkregeln im Schweizer Strassenverkehr:

  • Der Blinker muss konsequent und rechtzeitig gesetzt werden, damit andere Verkehrsteilnehmende die eigenen Absichten früh erkennen können.
  • Jede Richtungsänderung, inklusive Spurwechsel, Vorbeifahren an Hindernissen und Manöver auf Parkplätzen, erfordert grundsätzlich ein korrektes Blinksignal.
  • Im Kreisel, bei abbiegender Vorfahrt und auf Einspurspuren gilt ebenfalls Blinkpflicht, obwohl viele Lenker dort oft vergessen zu blinken.
  • Fehlendes, falsches oder zu spät beendetes Blinken wird mit 100 Franken Ordnungsbusse geahndet und kann bei Gefährdung anderer zu strengeren Strafen führen.

Unerwartete Manöver mögen im Alltag spannend sein – im Verkehr sind sie gefährlich. Wer ein Fahrzeug lenkt, ist darauf angewiesen zu wissen, was andere vorhaben. Genau dafür gibt es den Blinker: Er informiert andere Verkehrsteilnehmende frühzeitig über die eigenen Absichten. Voraussetzung dafür ist, dass er konsequent und rechtzeitig betätigt wird.

Gesetzliche Vorgaben zum Blinken

Das Strassenverkehrsgesetz SVG hält in Artikel 39 fest, dass jede Richtungsänderung frühzeitig angezeigt werden muss. Zwar werden diese Vorschriften durch die Verkehrsregelnverordnung VRV weiter konkretisiert, doch der Begriff «rechtzeitig» bleibt bewusst offen. Dadurch entsteht ein gewisser Interpretationsspielraum, der jedoch nicht vor Sanktionen schützt.

Reihenfolge ist entscheidend: zuerst blinken

Es gibt klare Orientierungshilfen dafür, was als rechtzeitig gilt. Eine davon betrifft die Abfolge: Zuerst blinken, dann bremsen – niemals umgekehrt. Daraus ergibt sich auch der richtige Zeitpunkt für das Setzen des Blinkers: bevor mit dem Abbremsen für das Abbiegen begonnen wird. Als Richtwert gelten 30 Meter innerorts und 250 Meter
auf Autobahnen vor einer Ausfahrt.

In diesen Situationen ist Blinken Pflicht

Die Anzahl der Situationen, in denen der Blinker vorgeschrieben ist, wird häufig unterschätzt. Grundsätzlich gilt: Sobald du die Fahrtrichtung änderst, musst du blinken. Das klassische Beispiel ist das Abbiegen. Dabei gilt die Pflicht auch dann, wenn du dich auf einer markierten Spur befindest, die nur eine Abbiegerichtung erlaubt – etwa auf einer reinen Rechtsabbiegespur vor einer Ampel.

Auch beim Vorbeifahren an Hindernissen wie Fahrrädern oder am Strassenrand abgestellten Lieferwagen ist das Setzen des Blinkers notwendig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn weder die Mittellinie überfahren wird noch – bei Strassen ohne Markierung – die eigene Fahrbahnhälfte verlassen wird.

Blinken im Kreisverkehr

Im Kreisverkehr sind die Regeln eigentlich einfach: Beim Verlassen des Kreisels muss geblinkt werden, und zwar bereits ab der vorhergehenden Ausfahrt. Wer direkt die erste Ausfahrt nimmt, darf schon vor der Einfahrt in den Kreisel den Blinker setzen.

Spurwechsel – ein häufiger Stolperstein

Jeder Spurwechsel erfordert ein Blinksignal. Das gilt für mehrspurige Stadtstrassen ebenso wie für das Ein- und Ausfahren auf Autobahnen oder den Wechsel auf die Überholspur und zurück. Weniger bekannt ist: Auch wenn eine Busspur endet und zu deiner Spur wird, handelt es sich rechtlich um einen Spurwechsel – Blinken ist also Pflicht, selbst wenn du gefühlt einfach geradeaus weiterfährst.

Wichtig dabei: Blinken verschafft kein Vortrittsrecht. Vortritt hat stets das Fahrzeug, das sich bereits auf der Zielspur befindet. Artikel 39 Absatz 2 SVG stellt klar:
«Die Zeichengebung entbindet den Fahrzeugführer nicht von der gebotenen
Vorsicht.»
Wer trotz Blinksignal andere gefährdet, muss mit schwereren Konsequenzen
rechnen als nur mit einer Busse.

Erhöhte Ansicht einer breiten Stadtstrasse mit mehreren Fahrspuren, Autos im Strassenverkehr, Wohngebäuden, Bäumen und blauem Himmel mit Wolken in einer urbanen Umgebung.

Abbiegende Vorfahrt – besonders tückisch

Ein besonders heikler Fall ist die sogenannte abbiegende Vorfahrt. Macht die Hauptstrasse einen Knick, musst du blinken, wenn du ihr folgst – auch wenn du auf der Hauptstrasse bleibst. Fährst du hingegen geradeaus in eine Seitenstrasse, ist kein Blinksignal erforderlich.

Situationen, in denen fast niemand blinkt

Es gibt zahlreiche Fälle, die selbst aufmerksame Fahrzeuglenkende oft vergessen. Beim Einparken am Strassenrand wird meist noch geblinkt – doch auch beim Wegfahren und Einfädeln in den Verkehr ist das Blinksignal Pflicht.

Dasselbe gilt auf Parkplätzen: Egal ob vorwärts oder rückwärts aus einer Parklücke gefahren wird – geblinkt werden müsste. Auch das Abbiegen in die nächste Parkreihe oder das Verlassen einer Rampe im Parkhaus stellt eine Richtungsänderung dar und verlangt ein Blinksignal.

Fazit

Unterm Strich gilt: Du musst deutlich häufiger blinken, als dir vermutlich bewusst
ist. Wer konsequent blinkt, erhöht nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern schont auch das Portemonnaie. Denn fehlendes oder falsches Blinken kostet 100 Franken Ordnungsbusse. Genauso teuer ist es übrigens, wenn der Blinker nach einem Abbiege- oder Überholmanöver nicht wieder ausgeschaltet wird.

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